Fragen und Antworten in einfacher Sprache

Das steht im deutschen Grund-Gesetz.

Dort ist festgelegt: Religion ist ein Schulfach mit Noten und Klassenarbeiten.

Der Staat kümmert sich um die Organisation in der Schule.

Aber die Inhalte bestimmen der Staat und die Kirche gemeinsam.

Im Gesetz steht nämlich, dass der Unterricht zu den Glaubensregeln der Kirche passen muss. Deshalb achten die evangelische und die katholische Kirche gemeinsam darauf, was im Unterricht beigebracht wird.

Fachleute nennen diese Zusammenarbeit „res mixta“. Das ist Latein und bedeutet: Es ist eine gemeinsame Sache von Staat und Kirche.

In Deutschland gibt es schon sehr lange Religions-Unterricht, nämlich seit 1949. Damals entstand das Grund-Gesetz. Es ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.

Im Grund-Gesetz steht: Es muss Religions-Unterricht in der Schule geben und er ist für alle religiösen Schüler und Schülerinnen da.

Im Religions-Unterricht denken alle zusammen über wichtige Fragen nach: über den Sinn des Lebens, über Gott, die Welt, über sich selbst und die Zukunft. Es gibt viele Fragen und viele verschiedenen Antworten der Schülerinnen und Schüler – alle sind wichtig und werden respektiert. Es ist wichtig miteinander reden zu können.

Im Religions-Unterricht ist es auch wichtig, über andere Menschen nachzudenken. Was ist gerecht? Was ist gut? Manchmal ist das gar nicht so leicht zu entscheiden. Wichtig ist, gemeinsam darüber nachzudenken und die Welt aus verschiedenen Blickwinkeln sehen zu lernen.

Der Staat bestimmt die meisten Schulfächer alleine. Beim Religions-Unterricht ist das anders.

Hier bestimmen Kirche und Staat zusammen über den Unterricht. Darum ist Religions-Unterricht besonders. Das nennt man: Gewaltenteilung. Gewaltenteilung bedeutet: Nicht einer allein entscheidet alles. Mehrere bestimmen zusammen.

Im Mittelpunkt stehen die Fragen der Schülerinnen und Schüler. Zum Beispiel: Was ist der Sinn des Lebens? Gibt es Gott? Wie sieht meine Zukunft aus?

Die Schülerinnen und Schüler sprechen darüber. Sie überlegen: Was hoffe ich? Was macht mir Sorgen? Sie lernen: Welche Antworten gibt die Kirche auf diese Fragen. Sie lernen auch, was andere Religionen über diese Fragen denken. So können sie ihren eigenen Weg finden.

Im Religions-Unterricht gehören die Lehrerinnen und Lehrer selbst zu einer Kirche. Sie haben sich dafür entschieden und übernehmen Verantwortung für ihre Entscheidung.

Im Unterricht dürfen die Lehrerinnen und Lehrer auch von ihren eigenen Erfahrungen mit dem Glauben erzählen und mit den Schülerinnen und Schülern darüber ins Gespräch kommen. Dabei ist es immer wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden, wie sie über den Glauben denken.

Im Fach „Werte und Normen“ ist das anders: Da wird alles ganz neutral erklärt.

Früher gab es meistens getrennten Unterricht für evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler. Jetzt arbeiten die Kirchen in Niedersachsen eng zusammen. Es gibt nun einen gemeinsamen Unterricht für alle christlichen Kinder.

Neu ist auch: Im Mittelpunkt stehen die Fragen der Schülerinnen und Schüler.

Manche denken: Ein Fach für alle Religionen wäre einfacher. Aber das Grund-Gesetz sagt: Die Religionsgemeinschaften sollen ihren Glauben selbst erklären dürfen.

Außerdem hat jede Schülerin und jeder Schüler das Recht, sich gegen Religions-Unterricht zu entscheiden. Deshalb gibt es auch das Fach „Werte und Normen“ für diese Kinder.

Nein. Man muss weder getauft sein noch an Gott glauben, um am Unterricht teilzunehmen. Es geht darum, Fragen zu stellen und den Glauben zu verstehen.

Alle Schülerinnen und Schüler sind zu diesem Religions-Unterricht eingeladen. Im Religions-Unterricht geht es nicht darum, neue Kirchenmitglieder zu werben.

Am wichtigsten im Religions-Unterricht sind die Fragen der Schülerinnen und Schüler. Es geht um das, was sie erleben und wie sie die Welt verstehen.

Die Bibel ist für Christinnen und Christen sehr wichtig. In der Bibel steht, wie Menschen Gott erleben.

Die Bibel kann eine Hilfe sein, um über das eigene Leben nachzudenken.

Die Geschichten der Bibel bieten den Menschen Antworten auf ihre wichtigsten Fragen an. Diese werden gemeinsam geprüft.

Nein. Niemand muss beten oder bei einer religiösen Feier mitmachen.

Im Unterricht lernt man verschiedene Arten zu glauben kennen. Manchmal probiert man Dinge aus, um sie besser zu verstehen. Zum Beispiel: Wie fühlt es sich an, in einer bestimmten Haltung zu beten? Danach sprechen alle gemeinsam darüber, was sie dabei gedacht oder gefühlt haben.

Manchmal besucht die Klasse eine Kirche, eine Moschee oder eine Synagoge. Das ist ein Ausflug an einen besonderen Ort: Man schaut sich alles genau an und spricht mit den Menschen dort. Dann kann man besser verstehen, warum ihnen dieser Ort so viel bedeutet.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben Religion an einer Universität studiert. Sie brauchen zusätzlich eine Erlaubnis von ihrer Kirche. Manchmal helfen auch Pastorinnen und Pastoren oder Diakoninnen und Diakone aus. Wer das Fach unterrichtet, hat eine gute Ausbildung.

In vielen Schulen gibt es Gottesdienste, zum Beispiel zu Weihnachten oder bei Abschlussfeiern. Die Teilnahme ist immer freiwillig.

Es gibt eine einfache Grundregel:

Wer evangelisch oder katholisch ist, geht in den Religions-Unterricht. Das ist das Recht aller Schüler und Schülerinnen. So steht es im Grund-Gesetz.

Dort steht auch: Alle anderen sind ebenfalls willkommen, wenn sie teilnehmen möchten. Alle können den christlichen Religions-Unterricht besuchen.

Man kann sich davon abmelden. Das geht so: Ab 14 Jahren darf eine Schülerin oder ein Schüler das selbst entscheiden. Vorher entscheiden das die Eltern.

Wenn man sich abmeldet, besucht man das Fach „Werte und Normen“.

Kontakt evangelisch

Dorothea Otte

Kontakt katholisch

Jens Kuthe