Der schulische Religionsunterricht ist in Deutschland seit 1949 im Grundgesetz verankert (Art. 7.3 GG). Er gehört damit ohne Wenn und Aber in die Schule. Er soll Schüler*innen bei der Ausbildung einer eigenen Religiosität unterstützen und in ihrer Persönlichkeit stärken. Sie sollen eigene Überzeugungen entwickeln und gleichzeitig lernen, andere Religionen und Weltanschauungen zu respektieren. Der Unterricht fördert die Urteilsfähigkeit und Dialogbereitschaft ebenso wie das Verantwortungsbewusstsein. So kann ein respektvolles Miteinander eingeübt werden.
Religionsunterricht ist ein Stück gelebte Gewaltenteilung in der Demokratie und eine Selbstbeschränkung des Staates. Denn der Religionsunterricht ist das einzige Fach, das nicht der Staat allein bestimmt.
Im Religionsunterricht geht es zuallererst um die Schüler*innen und um ihre Fragen: über den Sinn des Lebens, über Gott und die Welt, über sich selbst, ihre Hoffnungen und Möglichkeiten und ihre Zukunft. Alles, was im Religionsunterricht besprochen wird, lässt sich unter diese fünf Themengebiete fassen: Identität, Gemeinschaft, Sinn und Glaube, Handeln und Freiheit und Zukunft. Gemeinsam kommen die Kinder und Jugendlichen im Religionsunterricht über ihre Fragen ins Gespräch. Sie lernen die Antworten kennen, die die christlichen Konfessionen auf diese Fragen haben, sie erfahren auch, was nicht-christlichen Religionen oder andere Weltanschauungen hierzu zu sagen haben – und finden hoffentlich eine eigene tragfähige Antwort.
Das Fach „Werte und Normen“ will Unterrichtsinhalte ganz bewusst von einem neutralen Standpunkt aus darstellen. Das ist im christlichen Religionsunterricht anders: Wer das Fach Religion unterrichtet, gehört zur evangelischen oder katholischen Kirche oder besitzt zumindest eine entsprechende Lehrerlaubnis. Die Lehrkraft kann und soll davon erzählen, was christlicher Glaube für das eigene Leben bedeutet. Das heißt natürlich nicht, dass eine Religionslehrkraft alles gut finden muss, was die eigene Kirche lehrt. Und das bedeutet genauso wenig, dass die Schüler*innen das dann selbst auch alles glauben müssen! Im Religionsunterricht geht es vielmehr darum, Glaubenstraditionen aus einer kritischen Perspektive von innen heraus kennenzulernen – und sich dann ein eigenes Urteil zu bilden.
Die Frage kann man auf zwei unterschiedlichen Ebenen beantworten:
Neu ist zum einen, dass die beiden großen Kirchen – also die vier katholischen (Erz)Bistümer und die fünf evangelischen (Landes)Kirchen in Niedersachsen – nun zusammen Verantwortung für einen gemeinsamen Unterricht übernehmen. Lange nahm man als Schüler*in entweder am evangelischen oder am katholischen Religionsunterricht teil, je nach eigener Konfession. Seit mehr als 25 Jahren gab es dann immer öfter den Fall, dass evangelische und katholische Schüler*innen gemeinsam unterrichtet wurden, der Fachbegriff lautet „konfessionell-kooperativ“. Nun gibt es zukünftig nur noch einen Religionsunterricht für Schüler*innen beider Konfessionen – und der heißt Christliche Religion.
Neu ist zum anderen aber auch, dass dieser Unterricht nun ganz konsequent die Schüler*innen und ihre Fragen ins Zentrum stellt. Das zeigt sich an den neuen Kerncurricula, die beschreiben, was im Unterricht gelernt werden soll. Es geht darum, mit den Schüler*innen gemeinsam herauszufinden, wie die Lehren der Kirchen ihnen helfen können, Antworten auf ihre eigenen Lebensfragen zu finden.
Ein Religionsunterricht, in dem alle Kinder und Jugendlichen einer Klasse gemeinsam unterrichtet werden, klingt für viele nach der perfekten Lösung schlechthin. Ein solcher Unterricht scheint zu unserer religiös sehr vielfältigen Gesellschaft zu passen – und macht es den Stundenplanern in der Schule auch viel einfacher.
Gegen einen solchen Unterricht sprechen allerdings viele gewichtige Gründe: Das wäre dann eine neutrale Religionskunde, die nicht mehr von den Religionsgemeinschaften verantwortet würde und auch nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stünde. Hier wäre außerdem zu fragen, ob es in Bezug auf Religion einen solchen neutralen Standpunkt überhaupt geben kann. Und last but not least: Jedes Kind und jede*r Jugendliche*r muss das Recht haben, sich auch gegen religiöse Bildung entscheiden zu können. Auch das garantiert ja das Grundgesetz in Art. 4 (positive und negative Religionsfreiheit). Einen einzigen gemeinsamen Unterricht über alle Religionen und für alle Schüler*innen wird es deshalb nicht geben.
Kein*e Schüler*in muss im Religionsunterricht an Gott glauben!
Es geht vielmehr darum, eigene Fragen an Religion und Glauben zu stellen und zu verstehen, warum Menschen Religion wichtig ist. Geschichten und Traditionen, Bräuche und Rituale werden erklärt und hinterfragt. So lernen Kinder und Jugendliche andere Sichtweisen kennen. Perspektivwechsel gehören zum Religionsunterricht. Aber die Schüler*innen treffen ihre eigene Entscheidung und diese Freiheit steht im Mittelpunkt und wird sehr ernst genommen. Die persönlichen Glaubensvorstellungen und Weltanschauungen finden Wertschätzung und Akzeptanz im Unterricht. So lernen Kinder und Jugendliche andere Sichtweisen kennen, die zu respektieren sind – und finden dabei ihren eigenen Weg.
Alle Schüler*innen dürfen am Religionsunterricht teilnehmen, man muss nicht getauft sein. Auch Kinder und Jugendliche, die nicht religiös sind, stellen sie sich Fragen rund um Leben und Tod – egal, ob sie ihre Antworten auf diese Fragen dann in den Lehren der Kirchen wiederfinden oder nicht.
Die Lehrkräfte haben einen klaren christlichen Standpunkt und unterrichten die Inhalte aus dieser Perspektive; für die Schüler*innen gilt das nicht. Ganz im Gegenteil: Auch nicht-christliche Positionen werden thematisiert – und Fragen wie „Was glauben eigentlich andere?“ und also ein Perspektivwechsel gehören zum Religionsunterricht dazu.
Überhaupt muss unbedingt mit einem Vorurteil aufgeräumt werden: Das Ziel des Religionsunterrichts ist nicht die Gewinnung von neuen Kirchenmitgliedern. Sondern die Schüler*innen sollen dazu befähigt werden, in Glaubensfragen sprachfähig zu sein, sich eine eigene Meinung auszubilden, diese begründen zu können, aber auch kritisch zu hinterfragen.
Die Bibel ist Glaubensdokument und Glaubensgrundlage aller christlichen Kirchen. Über Jahrhunderte haben Menschen darin ihre Erfahrungen mit Gott aufgeschrieben. Deshalb ist die Bibel von unschätzbarem Wert für den christlichen Glauben. Aber dennoch sie ist nicht alleiniger und vielleicht noch nicht einmal der wichtigste Unterrichtsgegenstand.
Denn im Religionsunterricht geht es um die Erfahrungen der Schüler*innen und ihre Lebensthemen. Die Bibel kommt da ins Gespräch, wo ihre Geschichten einen Beitrag zu diesen Fragen leisten können und wo damalige Glaubenserfahrungen die Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen heute in ein neues Licht rücken können. Die Bibel wird so zum Teil eines Unterrichts, der Fragen stellt, Antworten vergangener Zeiten aufnimmt und nach neuen Antworten sucht.
Niemand muss in diesem Unterricht beten oder an einem Gottesdienst oder einer religiösen Feier teilnehmen. Religionsunterricht findet im neutralen Raum Schule statt. Es geht im Religionsunterricht darum, verschiedene Glaubensformen kennenzulernen, gegebenfalls auszuprobieren und manchmal auch ganz praktisch zu zeigen, wie sich Menschen fühlen, wenn sie zum Beispiel bestimmte Gebetshaltungen einnehmen. Ganz wichtig dabei ist: Über all das wird hinterher gesprochen und die Erfahrungen werden gemeinsam reflektiert.
Besuche in Kirchen, Moscheen oder Synagogen gehören zum Religionsunterricht genauso dazu wie die Besuche „außerschulischer Lernorte“ in anderen Fächern auch. Hier geht es ebenfalls darum, sich durch eigene Anschauung einen vertieften Eindruck zu verschaffen.
Religion ist ein ordentliches Unterrichtsfach. Das bedeutet: Wer Religionslehrer*in werden will, studiert entweder das Fach Evangelische Religion oder das Fach Katholische Religion für das Lehramt. Zu diesem Studium gehören fachwissenschaftliche und pädagogische Inhalte.
In Niedersachsen brauchen Religionslehrkräfte neben diesem Studium und einer zweiten Ausbildungsphase (Vorbereitungsdienst – auch Referendariat genannt) zusätzlich eine kirchliche Unterrichtsbestätigung. Diese heißt in der evangelischen Kirche „Vokation“ und in der katholischen Kirche „Missio Canoncia“. Hier zeigt sich also einmal mehr, dass Kirche und Staat gemeinsam Verantwortung für diesen Unterricht übernehmen.
Wenn es an einer Schule nicht genug staatliche Religionslehrkräfte gibt, unterstützen die Kirchen mit eigenen katechetischen Lehrkräften. Manchmal wird also Religionsunterricht auch von evangelischen Pastor*innen oder Diakon*innen oder von katholischen Pastoralreferent*innen erteilt, die dann eine entsprechende Zusatzausbildung haben. Religion kann und soll nur unterrichten, wer gut ausgebildet ist.
Es ist in vielen Schulen gute Tradition, zu gemeinsamen Schulgottesdiensten einzuladen – zum Beispiel zu den christlichen Festen oder Anlässen im Schuljahr. Wenn jemand aus der Schulgemeinschaft verstirbt, kann es auch gemeinsame Trauerfeiern geben. Oft gestalten Religionslehrkräfte, gegebenenfalls gemeinsam mit evangelischen Pastor*innen oder katholischen Pfarrer*innen, diese Gottesdienste und bereiten sie vielleicht sogar zusammen mit einigen Schüler*innen vor, die dazu Lust haben. Selbstverständlich wird aber niemand dazu gezwungen, an einem Gottesdienst teilzunehmen oder gar ihn mit vorzubereiten.
Niemand wird gezwungen, an einer religiösen Feier teilzunehmen. Das garantiert die sogenannte negative Religionsfreiheit, wie sie im Grundgesetz (Art. 4 GG) verankert ist. Wenn an einer Schule Gottesdienste zum Beispiel zu Weihnachten, am Reformationstag, aber auch zur Einschulung oder vor Prüfungen stattfinden, sind alle Schüler*innen herzlich eingeladen teilzunehmen. Gerade Schulgottesdienste sind immer häufiger multireligiös gestaltet, das heißt sie berücksichtigen, dass die Kinder und Jugendlichen, die diese Gottesdienste besuchen, verschiedenen Religionen angehören. Wer aber nicht teilnehmen möchte, der muss das nicht, sondern wird währenddessen in der Schule beaufsichtigt oder hat eine Freistunde.