Was hat eigentlich die Kirche mit dem christlichen Religionsunterricht zu tun?
Religion ist das einzige Schulfach, das im Grundgesetz (GG) genannt wird. In Art.7 (3) GG heißt es: Religionsunterricht „wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt“.
Religion ist ein „ordentliches“ Unterrichtsfach wie alle anderen Fächer auch. Der Staat sorgt für die äußeren Rahmenbedingungen, es gibt Klassenarbeiten und die Leistungen der Schüler*innen werden benotet. Aber für die Inhalte dieses Unterrichts sind die evangelische und katholische Kirche (mit)verantwortlich, eben weil es sicherzustellen gilt, dass die Formulierung aus dem Grundgesetz zutrifft. Also muss das, was da unterrichtet wird, mit den evangelischen und katholischen Lehren übereinstimmen.
Der Fachbegriff für diese gemeinsame Verantwortung von Staat und Kirche für den Religionsunterricht lautet res mixta, das ist lateinisch und bedeutet: gemischte, also gemeinsame Sache.