Zum Einstieg

Was hat eigentlich die Kirche mit dem christlichen Religionsunterricht zu tun?

Religion ist das einzige Schulfach, das im Grundgesetz (GG) genannt wird. In Art.7 (3) GG heißt es: Religionsunterricht „wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt“.

Religion ist ein „ordentliches“ Unterrichtsfach wie alle anderen Fächer auch. Der Staat sorgt für die äußeren Rahmenbedingungen, es gibt Klassenarbeiten und die Leistungen der Schüler*innen werden benotet. Aber für die Inhalte dieses Unterrichts sind die evangelische und katholische Kirche (mit)verantwortlich, eben weil es sicherzustellen gilt, dass die Formulierung aus dem Grundgesetz zutrifft. Also muss das, was da unterrichtet wird, mit den evangelischen und katholischen Lehren übereinstimmen.

Der Fachbegriff für diese gemeinsame Verantwortung von Staat und Kirche für den Religionsunterricht lautet res mixta, das ist lateinisch und bedeutet: gemischte, also gemeinsame Sache.

Christlicher Religionsunterricht oder Werte und Normen – wer nimmt an welchem Fach teil?

Die Grundregel lautet: Wer evangelisch oder katholisch ist, nimmt am christlichen Religionsunterricht teil. Bei nicht-getauften Kindern unter 14 Jahren ist die Kirchenzugehörigkeit der Eltern oder Erziehungsberechtigten ausschlaggebend. Aber niemand darf zur Teilnahme am Religionsunterricht verpflichtet werden. Es gilt das sogenannte Recht auf negative Religionsfreiheit (Art. 4 GG). Schüler*innen ab 14 Jahren sind religionsmündig. Sie können sich selbst vom Religionsunterricht abmelden. Bei jüngeren Schüler*innen liegt dieses Recht bei den Erziehungsberechtigten.

Für Schüler*innen, die keiner Religion angehören oder für deren Religion kein Religionsunterricht stattfindet, wird Unterricht im Fach Werte und Normen angeboten.

Alle religionsmündigen Schüler*innen oder die Erziehungsberechtigten können sich für den christlichen Religionsunterricht entscheiden. Denn zum christlichen Religionsunterricht sind ausdrücklich alle Schüler*innen eingeladen, ganz gleich, ob oder woran sie glauben. Hier gilt die positive Religionsfreiheit (Art. 4 GG).

Kontakt evangelisch

Dorothea Otte

Kontakt katholisch

Jens Kuthe